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Neuerungen für Cannabis im Jahr 2025

Das vorangegangene Jahr 2024 brachte Patient:innen mit der Teillegalisierung viele Erleichterungen im täglichen Umgang mit medizinischem Cannabis. Mitunter ist ein herkömmliches Arztrezept inzwischen ausreichend, um mit der Cannabistherapie beginnen zu können. Doch sind die Reformbemühungen dadurch abgeschlossen? Auch angesichts der vorgezogenen Bundestagswahlen steht die Frage im Raum, was sich 2025 für die medizinische Anwendung von Cannabis verändert. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Aussichten für Sie zusammengefasst.

Geringere Hürden für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Schon seit dem 17. Oktober 2024 entfällt der Genehmigungsvorbehalt bei der Verordnung von medizinischem Cannabis für bestimmte Arztgruppen. Das bedeutet, dass ein Großteil der Ärzt:innen bei der Verschreibung von Cannabis keinen Antrag an die Krankenkasse mehr stellen muss.[1] Zuvor war dies zwingend erforderlich, um eine (an strenge Auflagen gebundene) Kostenübernahme für die Cannabistherapie zu erzielen. Patient:innen, die nicht auf die Unterstützung der Krankenkasse bauen konnten, mussten die Kosten selbst tragen. Dies ist auch weiterhin möglich, sollten die verschreibenden Ärzt:innen nicht Teil der ermächtigten Fachbereiche sein oder eine Kostenübernahme aus anderen Gründen nicht in Frage kommen.

Zu den ermächtigten Fachbereichen gehören: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt auf gynäkologischer Onkologie, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie. Außerdem sind Ärzt:innen mit Zusatzqualifikationen in Geriatrie, Medikamentöser Tumortherapie, Palliativmedizin, Schlafmedizin und spezieller Schmerztherapie für die genehmigungsfreie Verordnung zulasten der Krankenkasse zugelassen.[1]

Durch den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts wird es auch finanziell benachteiligten Patient:innen erleichtert, eine Behandlung mit medizinischem Cannabis anzustreben.

Tilgung von Einträgen mit Cannabisbezug aus dem Bundeszentralregister

Seit dem 01. Januar 2025 ist es möglich, die Streichung von Einträgen im Bundeszentralregister zu beantragen, die allein auf den (inzwischen legalen) Umgang mit Cannabis zurückzuführen sind.

Diese Regelung betrifft verschiedene Delikte wie den Besitz oder die nicht-gewerbliche Weitergabe von Cannabis, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind.

Wer also über einschlägige Vorstrafen verfügt, kann diese bei der zuständigen Staatsanwaltschaft tilgen lassen.

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Dabei handelt es sich um den vorerst letzten Schritt in der Einführung des am 23. Februar 2024 verabschiedeten Cannabisgesetzes und um die logische Konsequenz der beschlossenen Entkriminalisierung.[3] Die Maßnahme reflektiert den grundlegenden Wandel in der rechtlichen Bewertung von Cannabis in Deutschland und zielt darauf ab, Menschen von den langfristigen Folgen einer Vorstrafe zu befreien, die nach heutigem Recht keine Straftat mehr darstellt.

Dies kann sich positiv auf verschiedene Lebensbereiche der Betroffenen auswirken, etwa bei der Arbeitssuche oder bei Bewerbungen, die ein polizeiliches Führungszeugnis erfordern.

Modellprojekte für lizenzierte Fachgeschäfte in Hannover und Frankfurt

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Anfang 2025 starten von klinischen Studien begleitete Modellprojekte in Hannover und Frankfurt. Diese sollen im Verlauf von fünf Jahren die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Aspekte einer Ausgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften prüfen.

Der Verkauf von Cannabis beschränkt sich dabei auf die zugelassenen Studienteilnehmer:innen, die zu diesem Zweck über einen pseudonymisierten Ausweis verfügen.[4] Ein ähnliches Modellprojekt ist auch für Berlin vorgesehen und soll im Sommer 2025 an den Start gehen.[5]

Bisher ist der legale Erwerb von Cannabis nur mit ärztlichem Rezept in der Apotheke möglich. Das wird voraussichtlich auch 2025 so bleiben.

Mögliche Veränderungen in der Cannabisgesetzgebung durch Regierungswechsel

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Die vorgezogene Bundestagswahl am 24. Februar 2025 könnte Einfluss auf die Cannabisgesetzgebung haben. Je nachdem, welche Parteien sich schließlich an der Regierungsbildung beteiligen, kann es zu einer Zurücknahme oder Fortsetzung der Reformbemühungen kommen. Die Union und die AFD erklärten bereits, die Teillegalisierung von Cannabis wieder rückgängig machen zu wollen. Inwieweit dies auch den Zugang zu medizinischem Cannabis einschränken würde, ist jedoch unklar. Die SPD ist den Reformen gegenüber positiv eingestellt, hat jedoch nicht die Absicht formuliert, sie auszuweiten. Die Grünen, die Linke und die FDP erklärten, den Zugang zu Cannabis sowie das Beratungsangebot weiter verbessern zu wollen. Das BSW hat sich diesbezüglich noch nicht positioniert, scheint jedoch ebenfalls zu einem liberalen Umgang mit Cannabis zu tendieren.[6]

Wenngleich sich in dieser Hinsicht keine treffsicheren Prognosen abgeben lassen, scheint die Wahrscheinlichkeit einer politischen Kehrtwende, die den Zugang zu medizinischem Cannabis wieder stärker begrenzt, eher gering zu sein. Selbst wenn die Union künftig an der Regierung beteiligt sein sollte, stehen ausschließlich Koalitionspartner zur Debatte, die entweder an der Teillegalisierung beteiligt waren oder diese befürworten. Eine Mehrheit für eine Verschärfung der Cannabisgesetze ist also nicht absehbar. Viel wahrscheinlicher ist die Aufrechterhaltung der seit dem 01. April 2024 bestehenden Gesetzeslage, die es Patient:innen inzwischen mit einem herkömmlichen Arztrezept ermöglicht, medizinisches Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.

Die wichtigsten Neuerungen für Cannabis im Jahr 2025

  • Der Genehmigungsvorbehalt entfällt für bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte. Die Beteiligung der Krankenkasse an einer Cannabistherapie wird dadurch für viele Patient:innen erleichtert.
  • Cannabisbezogene Einträge im Bundeszentralregister können nun auf Antrag gelöscht werden.
  • Die vorgezogene Bundestagswahl könnte weitere Änderungen nach sich ziehen. Größere Gesetzesänderungen sind jedoch eher unwahrscheinlich.
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In Deutschland dürfen alle Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben, wenn dadurch eine Aussicht auf Linderung von Krankheitssymptomen besteht.[7] Das ärztliche Rezept ist die Voraussetzung, um medizinisches Cannabis aus der Apotheke zu beziehen. Verfügen Sie über ein Rezept, können Sie es bei MYCANNABIS einlösen. Nach der kostenlosen Registrierung können Sie Ihr Rezept auf verschiedene Arten einreichen – entweder digital mit elektronischer Signatur (wobei der Zugang anschließend gesperrt wird), per QR-Code oder persönlich in der Apotheke.


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Referenzen

1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2024). Erstverordnung von Cannabis: Kein Genehmigungsvorbehalt mehr für bestimmte Fachgruppen.

https://www.kbv.de/html/1150_72326.php

2. Bundesministerium für Gesundheit (2024). Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html

3. Götting, T. (2024). Unter wissenschaftlicher Begleitung der MHH: Erstes Modellprojekt zum Cannabisgebrauch. Medizinische Hochschule Hannover.

https://www.mhh.de/presse-news/unter-wissenschaftlicher-begleitung-der-mhh-erstes-modellprojekt-zum-cannabisgebrauch

4. Rundfunk Berlin-Brandenburg (2024). Cannabis-Läden in zwei Berliner Bezirken sollen im Sommer 2025 öffnen.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/12/cannabis-verkauf-berlin-friedrichshain-kreuzberg-neukoelln-modellprojekt.html

5. Böhl, L. (2024). Bundestagswahl 2025. Wie stehen die Parteien zu Cannabis? Stuttgarter Zeitung.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundestagswahl-2025-cannabis-mhsd.485b94d7-6e3d-4c21-97b7-3bb7c8904402.html

6. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2024). Hinweise für Ärztinnen und Ärzte.

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Hinweise-fuer-Aerzte/_node.html

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