Seit dem 01. Januar 2024 hat das elektronische Rezept den Praxisalltag reformiert: Ärzt:innen stellen verschreibungspflichtige Medikamente jetzt digital aus.[1] Seit dem 1. April 2024 betrifft dies auch medizinisches Cannabis [2]. Was bedeutet das für Patient:innen, Ärzt:innen und Apotheken? In diesem Artikel erfahren Sie, wie das E-Rezept den Zugang zu medizinischem Cannabis vereinfacht und was sich durch diese Neuerungen für alle Beteiligten verändert hat.
Das E-Rezept ist die digitale Form des klassischen Papierrezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es ersetzt das bisher übliche Muster-16-Formular und wird seit 2021 schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 sind Arztpraxen nun verpflichtet, E-Rezepte auszustellen.
Beim Ausstellen des Rezepts erzeugt die Arztpraxis einen verschlüsselten Datensatz, der an Server der Telematikinfrastruktur (TI), auch bekannt als Gesundheitsnetz, übermittelt wird. Dieser Datensatz enthält alle wesentlichen Informationen des Rezepts: das verschriebene Medikament, die verordnete Menge und Hinweise zur Einnahme. Patient:innen können auf diese Informationen auf drei verschiedene Arten zugreifen:
1. Elektronische Gesundheitskarte (eGK):
Mithilfe ihrer Gesundheitskarte können Patient:innen die Rezeptdaten in der Apotheke auslesen lassen. Ein Lesegerät überträgt dabei die verschlüsselten Informationen von der Telematikinfrastruktur direkt an die Apotheke.

2. E-Rezept-App:
Die offizielle E-Rezept-App erlaubt den Zugriff auf die Rezeptdaten per Smartphone oder Tablet. Damit können Patient:innen ihre Verordnungen direkt einer Apotheke ihrer Wahl, auch Versandapotheken, elektronisch übermitteln. So wird eine schnelle und kontaktlose Abwicklung möglich.

3. Ausgedruckter QR-Code:
Alternativ können Patient:innen in der Arztpraxis einen Ausdruck des E-Rezepts mit einem QR-Code erhalten. Dieser QR-Code kann in der Apotheke eingescannt werden, um die hinterlegten Daten abzurufen.

Die gleichen Zugriffsmöglichkeiten stehen Apotheken zur Verfügung. Dadurch wird das Einlösen von Rezepten deutlich einfacher, schneller und flexibler gestaltet. Das E-Rezept schafft so nicht nur eine moderne Grundlage für den Arzneimittelverkehr, sondern bietet auch entscheidende Vorteile für alle Beteiligten – ob in der Arztpraxis, der Apotheke oder bei den Patient:innen selbst [3].
Seit dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, sondern nur noch als verschreibungspflichtiges Medikament. Damit wird der Zugang für Patient:innen erleichtert, und auch die digitale Infrastruktur des E-Rezepts kann vollständig genutzt werden [2].
Ein Vorteil des E-Rezepts für Cannabis ist, dass Folgerezepte in einer laufenden Therapie kontaktlos ausgestellt werden können. Ärzt:innen können die Verordnung direkt digital übermitteln, ohne dass die Patient:innen für jedes Rezept in die Praxis kommen müssen. Die Daten werden sicher an die Telematikinfrastruktur gesendet, von der aus Apotheken sie abrufen und bearbeiten können. Dadurch entfällt der Aufwand für Arztbesuche, die nur der Rezeptabholung dienen [1].
Zusätzlich ermöglicht das E-Rezept eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit spezialisierten Versandapotheken. Während Patient:innen zuvor Cannabis-Rezepte oft per Post verschicken mussten, um diese prüfen zu lassen, können die Informationen jetzt direkt und sicher digital übermittelt werden. Das spart Bearbeitungszeit und verkürzt die Lieferzeiten der Medikamente erheblich [1].

Das E-Rezept für Cannabis trägt zu einer barrierefreien Verfügbarkeit von Arzneimitteln bei. Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit oder einem entfernten Wohnort können auf diese Weise medizinisches Cannabis beziehen, ohne mit einem Reiseaufwand konfrontiert zu sein [3].
Durch die Verschreibung von Cannabis mittels E-Rezept werden die dazugehörigen Patienteninformationen digital gespeichert. Das wiederum birgt die Möglichkeit, sie mit anderen Informationen zur gesundheitlichen Versorgung abzugleichen. Die E-Rezept-App gibt Auskunft über die Verträglichkeit von Cannabispräparaten mit anderen Medikamenten und/oder Therapieformen. Ärzt:innen können diese Hinweise einsehen, um eine verbesserte Behandlung zu gewährleisten. Außerdem erleichtert die schnelle Verfügbarkeit von Patienteninformationen die Aufnahme und medizinische Beurteilung von neuen Patient:innen. Die elektronische Patientenakte ist mit diesem Angebot kompatibel und kann das medizinische Informationsangebot zusätzlich verbessern [1].
Kurzum: Die Telematikinfrastruktur verbindet Patient:innen, Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken, um eine zuverlässige Gesundheitsversorgung herzustellen [1].

Mit dem E-Rezept wird der bürokratische Aufwand für Arztpraxen und Apotheken spürbar reduziert. Die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung von Rezeptdaten erfolgt automatisch, wodurch sowohl Lagerkapazitäten als auch Verwaltungsaufwand eingespart werden. Gleichzeitig sorgt die digitale Verschlüsselung der Gesundheitsdaten für ein höheres Maß an Sicherheit. Rezeptdaten sind standortunabhängig verfügbar und vor unbefugtem Zugriff geschützt [3].
Das E-Rezept für Cannabis verfügt über eine hohe Fälschungssicherheit. Die missbräuchliche Verwendung wird dadurch erheblich erschwert. Die dazugehörige E-Rezept-App ist durch Passwortschutz oder biometrische Merkmale gesichert. Der Zugriff auf das Gesundheitsnetz erfolgt über die NFC-fähige Gesundheitskarte oder die Gesundheits-ID der Krankenkasse. Letztere bietet die Möglichkeit, ohne Lesegerät auf Rezeptdaten zuzugreifen [4].
Auch der Austausch zwischen Arztpraxen und Telematikinfrastruktur wird zusätzlich geschützt. Ärzt:innen signieren E-Rezepte elektronisch mit ihrem Heilberufsausweis, und die Kommunikation erfolgt über verschlüsselte VPN-Verbindungen. Selbst die Serverbetreiber können die Rezeptinformationen nicht unverschlüsselt einsehen – ein Sicherheitsstandard, der vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik geprüft wurde [4].

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Alle behandelnden Ärzt:innen dürfen medizinisches Cannabis nach eigenem Ermessen verschreiben, wenn die Aussicht auf einen medizinischen Nutzen besteht. In manchen Fällen übernehmen Krankenkassen die Kosten einer Cannabistherapie. Bestimmte Fachärzt:innen sind dazu befugt, dies ohne zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse zu verordnen. Andernfalls können Patient:innen die Kosten (5-15 Euro pro Gramm) mit einem Privatrezept auch selbst tragen [5].
Wenn Sie über ein E-Rezept verfügen, können Sie es uns via E-Rezept-App übermitteln. Sollten Sie die App nicht nutzen, besteht die Möglichkeit, uns ein Foto des zum Rezept gehörenden QR-Codes zu schicken. Bitten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin im Zweifelsfall um einen Ausdruck. Daraufhin senden wir Ihnen unser Angebot für das gewünschte Arzneimittel per E-Mail zu. Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, stehen Ihnen verschiedene Zahlungsoptionen zur Verfügung. Dazu gehören die Zahlung via Klarna, per Banküberweisung oder Kreditkarte. Nach eingegangener Zahlung erhalten Sie das gewünschte Cannabispräparat so schnell wie möglich.
1. Bundesministerium für Gesundheit (2024). Elektronisches Rezept. E-Rezept.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept
2. Bundesministerium für Gesundheit (2023). So sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden. Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (Entwurf).
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html
3. Bundesministerium für Gesundheit (2024). Fragen und Antworten zum Elektronischen Rezept. E-Rezept.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk
4. Gematik (2024). FAQ. Wie funktioniert das E-Rezept technisch?
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/faq/faq-detail/wie-funktioniert-das-e-rezept-technisch
5. Müller-Vahl, K. & Grotenhemen, F. (2017). Medizinisches Cannabis. Die wichtigsten Änderungen. Deutsches Ärzteblatt, 114(8), 352-356.
https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=186476
6. Kalant, H. (2001). Medicinal Use of Cannabis: History and Current Status. Pain Research and Management, vol. 6.
https://doi.org/10.1155/2001/469629
7. Inglet, S., Winter, B. & Mortensen, W. (2020). Clinical Data for the Use of Cannabis-Based Treatments: A Comprehensive Review of the Literature. Annals of Pharmacotherapy, 54(11), 1109-1143.
https://doi.org/10.1177/1060028020930189
8. Cuttler, C. (2020). Short- and Long-Term Effects of Cannabis on Headache and Migraine. The Journal of Pain, 21(5-6), 722-730.
https://doi.org/10.1016/j.jpain.2019.11.001
9. Moltke, J. & Hondocha, C. (2021). Reasons for cannabidiol use: a cross-sectional study of CBD users, focusing on self-perceived stress, anxiety and sleep problems. Journal of Cannabis Research, 3(5).
https://doi.org/10.1186/s42238-021-00061-5
10. Skelley, J. W. et al. (2020). Use of cannabidiol in anxiety and anxiety-related disorders. Journal of the American Pharmacists Association, 60(1), 253-261.
